Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen und beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäfts-bedingungen! (Stand: 01.07.21)

1. Allgemeines

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Für die Benutzung der Schießstände der Schießsportarena Aga GmbH gelten neben dieser Benutzungsordnung (AGB) grundsätzlich die Schieß- und Standordnung der Schießsportarena Aga GmbH, die Deutsche Sportordnung, die Schieß- und Standordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB), die Schießstandordnung und Schießvorschriften des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), die entsprechenden Ordnungen und Vorschriften der vom Bundesverwaltungsamt zugelassenen schießsportlichen Vereinigungen in der jeweils gültigen Fassung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sowie das Corona-Konzept der Schießsportarena Aga GmbH.

2. Geltungsbereich

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2.1. Diese Benutzungsordnung gilt für alle Schießstände und sonstigen Räume der Schießsportarena Aga GmbH, soweit diese für Zwecke des Schießsports, der Ausbildung an Schusswaffen oder im Rahmen der weiteren waffenrechtlichen Erlaubnis genutzt werden, sowie für Gruppenveranstaltungen außerhalb des Schießsports und die Vermietung der Eventfläche.

2.2. Der Nutzer erkennt diese Benutzungsordnung (AGB) durch seine Nutzung/Buchung an.

3. Buchung, Preise, Bezahlung und Storno

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3.1. Maßgeblich für die Abrechnung ist der reguläre Stundensatz (Serienpreis) zum Zeitpunkt der Buchung. Für Großveranstaltungen werden gesonderte Preise vertraglich geregelt. Zeitveranstaltungen, Sport- und Gruppenevents sind 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb der 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die Gebühren sofort fällig. Gebühren sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Bei Einzelschützen erfolgt eine Verbrauchsabrechnung vor Ort.
3.2. Die Mindestmietdauer (Mindestserienzahl) beträgt 1⁄2 Sunde (1 Serie).
3.3. Das (Die) von Ihnen mündlich oder schriftlich gebuchte(n) Zeitfenster (Serien) gilt (gelten)
als verbindlich und wird (werden) berechnet.
3.4. Bei verspätetem Erscheinen zum gebuchten Termin können wir ein Verschieben der gebuchten Zeit nicht garantieren. Bezüglich der Bezahlung gilt 3.3.
3.5. Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als sieben Wochentagen vor dem Termin werden mit 20%, fünf Wochentagen mit 40%, drei Wochentagen mit 60%, zwei Wochentagen mit 70%, ein Wochentag mit 75% und am Tag der Buchung mit 80% des Buchungspreises berechnet.
Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
3.6. Schlechtes Wetter und/oder Kälte stellen keinen Stornierungsgrund dar.
3.7. Sollte ein gebuchter Termin von der Schießsportarena Aga GmbH aus technischen Gründen, Pandemiebedingt und/oder aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden müssen, besteht keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenerstattung über die Nutzungsgebühr hinaus.
3.8. Nach einem gerechtfertigten Aussprechen eines Stand- und Anlagenverbots durch die zuständige Schieß- und Standaufsicht oder die Geschäftsführung erfolgt keine Kostenerstattung der restlichen Nutzungsgebühren.
3.9. Von der Schießsportarena Aga ausgereichte Gutscheine garantieren den im Papier enthaltenen Anspruch, sind bei der Buchung anzugeben und bei der Einlösung vorzulegen.

4. Schießzeiten, Benutzungsverbote

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4.1. Die Benutzung ist grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache möglich.
4.2. Die gebuchten Zeiten beinhalten alle Zeiten für Einweisung und Einrichtung der Schützen auf dem Stand, sowie Abrechnung und Räumung der Anlage (Hülsen, Waffen etc.).
4.3. Schießzeiten sind Montag – Samstag zwischen 08.00 -20.00 Uhr und Sonntag zwischen 08.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr möglich. An stillen Feiertagen findet kein Schießbetrieb statt.
4.4. Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, sind auf dem Schützenstand
nicht zugelassen.
4.5. Die Teilnahme am Schießen ist nur gestattet, soweit gesetzliche Regelungen die Teilnahme nicht untersagen.
Auf die Regelungen des Schießens auf Schießstätten durch Minderjährige wird besonders hingewiesen. Die erforderlichen schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigungen der Behörde sind von den verantwortlichen Aufsichtspersonen einzusehen/aufzubewahren, sowie dem Beauftragten der Schießsportarena Aga GmbH und den mit der Durchsetzung des Waffengesetzes beauftragten Behörden auf Verlangen vorzulegen.
4.6. Bild- und Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Schießsportarena Aga GmbH erlaubt.

5. Zulassung

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5.1. Zum Schießen zugelassen sind nur Nutzer, mit einer gültigen Buchung, denen der Umgang mit Waffen nicht gerichtlich untersagt ist und die nicht wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurden.
5.2. Das Schießen auf der Anlage der Schießsportarena Aga GmbH ist nur mit einer gültigen WBK, Jagdschein oder anderem Versicherungsnachweis (z.B. Tagesversicherung), sowie einer Erwerbsberechtigung für die geführte Waffe gestattet. Die Unterlagen sind im Original bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzulegen.
5.3. In der Schießsportanlage darf nur mit den für den jeweiligen Schützenstand durch Aushang bekannt gemachten Waffen und nur unter Verwendung der zugelassenen Munition geschossen werden.
5.4. Es darf nur von den durch eine Sportordnung oder eine gleichwertige Schießvorschrift für die einzelnen Waffen, Disziplinen und Anschlagsarten festgelegten Positionen geschossen werden.
5.5. Auf die gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts insbesondere das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen, sowie auf Schießstätten zulässige und unzulässige Schießübungen wird besonders hingewiesen.
5.6. Rauchen und offenes Feuer sind auf der Anlage strengstens untersagt.
5.7. Eine Waffe darf nur von dem auf der jeweiligen Schießposition stehenden Schützen geladen bzw. schussfertig gemacht werden. Die Mündung ist auf der Schießposition immer in Zielrichtung bzw. Geschossfang zu richten.
5.8. Trageriemen aller Art sind auf der Schießanlage nicht zugelassen und von der Waffe zu entfernen.
5.9. Waffen sind stets entladen und mit geöffnetem Verschluss-System zu transportieren. Sie sind stets in den vorhandenen Waffenständern abzustellen.
5.10. Ein Verstoß gegen die unter 5. aufgeführten Benutzerregeln rechtfertigt ein Stand- und Anlagenverbot.

6. Transport und Aufbewahrung von Waffen

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6.1. Auf dem gesamten Gelände der Schießsportarena Aga GmbH (mit Ausnahme der Schützenstände bei Anwesenheit der Schieß- und Standaufsicht) dürfen Waffen (nur ungeladen) und Munition nur in geschlossenen Behältnissen transportiert werden.
6.2. Auf dem Schützenstand dürfen während des Schießbetriebs nicht benutzte Waffen nur getrennt von der Munition und nur unter Benutzung der dazu vorgesehenen Waffenständer und –ablagen abgestellt bzw. abgelegt werden.
6.3. Waffen, die nicht handhabungssicher sind (z.B. bei einer Waffenstörung) dürfen nur auf Weisung der Schieß- und Standaufsicht oder durch diese selbst gehandhabt werden.
6.4. Außerhalb des Schießbetriebs dürfen auf der Schießstätte Waffen und Munition nur dann aufbewahrt werden (getrennt voneinander), wenn ausreichende, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen wurden.
6.5. Ein Verstoß gegen die unter 6. aufgeführten Benutzerregeln rechtfertigt ein Stand- und Anlagenverbot.

7. Aufsichtspersonen

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7.1. Die Benutzer der Schießsportarena Aga GmbH haben den Anordnungen der verantwortlichen Schieß- und Standaufsichten Folge zu leisten. Die Schieß- und Standaufsichten üben bei Abwesenheit des Betreibers oder einer vom Betreiber beauftragten Person das Hausrecht der Schießsportarena Aga GmbH aus.
7.2. Die verantwortlichen Schieß- und Standaufsichten haben dafür Sorge zu tragen, dass auf der Anlage der Schießsportarena Anwesende durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen.
7.3. Der Zugang zu Schützenständen und die Handhabung der zugelassenen Waffen sind nur bei gleichzeitiger Anwesenheit einer verantwortlichen Schieß- und Standaufsicht und nach deren ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.
7.4. Das Schießen ohne eindeutig bestimmte verantwortliche Schieß- und Standaufsicht ist untersagt. Externe Schieß- und Standaufsichten (z.B. Jagdschulen) müssen alle für eine Aufsicht nötigen Zulassungsunterlagen bei der Standbuchung im Original vorlegen und zum Schießtermin für eine eventuelle Kontrolle im Original bei sich führen.
7.5. Die Schieß- und Standaufsichten haben das Schießen auf dem Schützenstand ständig zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Schieß- und Standordnung sowie alle waffenrechtlichen Bestimmungen auf dem Schießstand eingehalten werden.
7.6. Die Schieß- und Standaufsichten dürfen während der Dauer ihrer Aufsicht nicht selbst schießen und haben ständig auf dem Schützenstand anwesend zu sein.
Außer den Schützen und der Schieß- und Standaufsicht dürfen während des Schießens keine anderen Personen auf dem Schützenstand anwesend sein.
7.7. Der Name der verantwortlichen Schieß- und Standaufsicht ist für die Dauer des Schießbetriebs für alle sichtbar auf dem Schützenstand auszuweisen.

8. Meldepflicht und Haftung

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8.1. Jeder Benutzer hat sich vor seiner Nutzung in das Schießstandbuch einzutragen. Mit der Unterschrift im Schießstandbuch bestätigt der Nutzer die Richtigkeit der Angaben über Vor- und Zunamen, Zulassung der geführten Waffe und Versicherung über Verein oder Verband. Nicht versicherte Personen erwerben eine Tagesversicherung.
8.2. Am Schießbetrieb dürfen nur angemeldete Gruppen und Einzelschützen teilnehmen. Die Teilnahme erfolgt stets auf eigene Gefahr.
8.3. Es ist den Nutzern ohne Zustimmung der Schießsportarena Aga GmbH nicht gestattet, Nutzungszeiten untereinander zu tauschen.
8.4. Unfälle, die sich während des Schießbetriebes ereignen, sind der Schießsportarena Aga GmbH unverzüglich durch die verantwortlichen Schieß- und Standaufsichten anzuzeigen.
8.5. Sonstige Vorkommnisse sind der Schießsportarena Aga GmbH vor dem Verlassen der Anlage anzuzeigen.
8.6. Die Teilnahme erfolgt stets auf eigene Gefahr. Der Schütze hat stets die Verantwortung am eigenen Schuss und dessen Folgen.
8.7. Die Schießsportarena Aga GmbH haftet für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden der Benutzer nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (solche deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann) handelt. Die Schießsportarena Aga GmbH haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle, außer diese sind auf eine Verletzung von Kardinalspflichten (Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) der Schießsportarena Aga GmbH kausal und unmittelbar zurückzuführen. Eine Haftung der Schießsportarena Aga GmbH für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Waffen, Equipment, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Schießsportarena Aga GmbH zurückzuführen.
8.8. Für Schäden außerhalb des bestimmungsgerechten Gebrauchs, insbesondere durch Fehlschüsse, haftet der Verursacher in voller Höhe. Dies beinhaltet Wiederherstellungskosten und durch die Reparatur entstandene Ausfallzeiten.
8.9. Der Nutzer/Besucher stellt die Schießsportarena Aga GmbH von Schadenersatzansprüchen anderer Nutzer/Besucher und/oder Dritter für die vom Nutzer/Besucher verursachten Schäden frei.

9. Datenschutz

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9.1. Sobald ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet die Schießsportarena Aga GmbH (als Verantwortlicher i.S.d. DSGVO) personenbezogene Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, Fernmeldeverbindungen, Versicherungsschutz).
Mit der Buchung/Nutzung der Schießsportarena Aga willigt der Nutzer in die Speicherung, Verarbeitung der personenbezogenen Daten und in die Übermittlung an die mit der Wahrnehmung waffenrechtlicher Aufgaben betrauten Ordnungsbehörden ein.
9.2. Die Speicherung und Bearbeitung der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung eines geregelten Geschäftsbetriebs und zur Kommunikation mit dem Nutzer selbst.
9.3. Wir sind bemüht, die personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu verarbeiten und zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.
9.4. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über personenbezogene Bestandsdaten erteilen, soweit dies zum Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
9.5. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Nutzer seine Einwilligung zur Speicherung schriftlich widerruft, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
9.6. Die Speicherung, Bearbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften.
9.7. Sie haben gegenüber dem Verantwortlichen das Recht auf Auskunft nach Art.15 DSGVO. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die Berichtigung (Art.16 DSGVO) oder Löschung (Art.17 DSGVO) ihrer Daten verlangen. Weiterhin steht ihnen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO) in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu.
9.8. Das Recht des Widerspruches gegen die zukünftige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung steht ihnen gemäß Art.21 DSGVO zu. Verarbeiten wir ihre personenbezogenen Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, können sie dieser Verarbeitung ebenfalls gemäß Art.21 DSGVO widersprechen, sofern sich aus ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen eine Verarbeitung sprechen.
9.9. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde über die in 9.10. genannten Kontaktdaten an den Datenschutzbeauftragten zu wenden. Alternativ können sie sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Art.77 DSGVO). wir empfehlen ihnen jedoch, eine Beschwerde zunächst an uns zu richten.
9.10. Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten: HCONSULT Datenschutz GmbH, Bahnhofsplatz 15, 07545 Gera, Tel.: 0365 833 699 05, E-Mail: [email protected]

10. Zuwiderhandlungen

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Bei Zuwiderhandlung gegen diese Benutzerordnung für die Schießsportarena Aga und alle anderen im Text genannten waffenrechtlichen und sportrechtlichen Vorschriften und Gesetze in der jeweils gültigen Fassung, kann die Schießsportarena Aga GmbH gegen Einzelpersonen ein befristetes, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein unbefristetes Hausverbot aussprechen.

11. Inkrafttreten

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11.1. Die Benutzerordnung der Schießsportarena Aga GmbH tritt am 01.05.2021 in Kraft.
11.2. Änderungen der Benutzerordnung können nur von der Geschäftsführung der Schießsportarena Aga GmbH vorgenommen werden und bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
11.3. Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Gera.

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